In Ausnahmefällen ist es möglich, Ihr Kind für einzelne oder mehrere Tage vom Unterricht freistellen zu lassen. Da in Deutschland die Schulpflicht gilt, kann eine Beurlaubung nur aus wichtigen Gründen genehmigt werden. Dazu gehören:
familiäre Anlässe wie Hochzeiten, religiöse Feiertage oder Trauerfälle
medizinische Gründe wie stationäre Krankenhausaufenthalte (mit ärztlichem Nachweis)
So gehen Sie vor: Reichen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Klassenleitung ein. Bei längeren Zeiträumen entscheidet die Schulleitung über die Freistellung.
Bitte halten Sie ggf. entsprechende Nachweise (zum Beispiel Einladungen oder Atteste) bereit.