Um einen transparenten Rahmen für alle am Schulleben Beteiligten zu schaffen, orientiert sich unsere Handyordnung an den aktuellen Vorgaben des Landes NRW. Diese Bestimmungen sind für die Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches auf dem gesamten Schulareal verpflichtend.
1. Grundregel beim Betreten des Geländes
Alle digitalen Endgeräte (Smartwatch, Handy, Tablet, Konsolen…) sind bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten oder stumm zu schalten und in der Tasche.
2. Aufbewahrung des digitalen Geräts
Wenn das Handy nicht benutzt werden darf, befindet es sich immer in einer Tasche. Handynutzung auf der Toilette ist verboten.
- Konsequenzen:
Aussprechen einer Verwarnung
Das ausgeschaltete Handy wird durch die Lehrkraft eingezogen und nach Schulschuss wieder ausgehändigt.
Bei dreimaligem Verstoß: Abgabe des Handys im Sekretariat für eine Woche (1. bis 6. Unterrichtsstunde), eventuell Klassenkonferenz
Die Erziehungsberechtigten werden informiert.
Ausnahme für Jahrgang 10 und eventuell 9: mittwochs 13.45 bis 14.30 Uhr (Mittagspause)
Für die 10. Klasse sind noch andere Ausnahmen möglich (zum Beispiel Nutzung in den Pausen drinnen, in den Frühstückspausen). Hierfür sind individuelle Absprachen im Jahrgang und mit der Schulleitung nötig.
3. Schutz der Persönlichkeitsrechte
Die Persönlichkeitsrechte von allen Schüler*innen und vom Schul-Personal sind zu schützen, daher dürfen keine Ton-, Bild- oder Video-Aufnahmen während der Schulzeit angefertigt werden.
Ausnahmen gelten, wenn das aufgezeichnete Medienmaterial im Schulunterricht eingesetzt werden soll. Die vorherige Zustimmung einer Lehrkraft ist erforderlich.
- Konsequenzen:
Das ausgeschaltete Handy wird von einer Lehrkraft eingezogen und an die Schulleitung weitergegeben.
Die Erziehungsberechtigten werden informiert.
Das Schulpersonal entscheidet über das Hinzurufen der Polizei.
Es erfolgt eine Teilkonferenz.
4. Verbot jugendgefährdender Inhalte
Die Schüler*innen verpflichten sich, keine jugendgefährdenden (zum Beispiel Gewalt, Pornografie, Hass, Mobbing) Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.
- Konsequenzen:
Das ausgeschaltete Handy wird von einer Lehrkraft eingezogen und an die Schulleitung weitergegeben.
Die Erziehungsberechtigten werden informiert.
Das Schulpersonal entscheidet über das Hinzurufen der Polizei und anderer Behörden (Jugendamt).
Es erfolgt eine Teilkonferenz.
5. Haftungsausschluss bei Geräteabgabe
Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.