Schutzkonzept & Handynutzung

Die Sicherheit unserer Schüler*innen hat oberste Priorität. Mit einem klaren Schutzkonzept gegen Gewalt sowie verbindlichen Regeln zur Handynutzung schaffen wir an der LVR-Kurt-Schwitters-Schule einen geschützten Raum für angstfreies Lernen und ein respektvolles Miteinander.

Illustration von zwei Menschen, die eng beieinander stehen und sich High-five geben.

Gemeinsam für einen sicheren Ort: Unser Schutzkonzept gegen Gewalt

Es gehört zu den Grundsätzen des menschlichen Miteinanders einer Zivilgesellschaft, dass Kinder und Jugendliche sich zu jeder Zeit vor jeglicher – auch sexueller – Gewalt sicher fühlen müssen. Gelingender Kinderschutz und eine nachhaltige Präventionsarbeit brauchen auf allen gesamtgesellschaftlichen Ebenen eine sensibilisierte Wahrnehmung, Entschlossenheit und Handlungssicherheit.

Die Schule ist für Kinder ein Schutzraum. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, seelisch und körperlich gesund und gewaltfrei aufzuwachsen. Sie müssen wirksam vor Vernachlässigung, Misshandlungen und sexueller Gewalt geschützt werden, aktiver Kinderschutz muss daher handlungsleitend sein.

Unsere Schule als ein sicherer Ort

Die LVR-Kurt-Schwitters-Schule soll ein Ort sein, an dem sich Kinder absolut sicher vor sexueller Gewalt fühlen können. Neben dem Bildungsauftrag hat die Schule einen Erziehungsauftrag, und darunter fällt der Schutz vor sexueller Gewalt.

In der Schule können Lernbegleitungen (unter anderem Lehrkräfte, Integrationskräfte und FSJler*innen) und andere Erwachsene frühzeitig Veränderungen im allgemeinen Verhalten und im Lernverhalten der Kinder und Jugendlichen feststellen und Hilfe anbahnen (ggf. unter Einbeziehung der Jugendhilfe).

Dazu bedarf es gezielter Aufmerksamkeit und größter Sensibilität. Es bedarf auch der Ermutigung von Kolleg*innen, Erzieher*innen, Integrationskräften, Eltern, sonstigen Erwachsenen und Mitschüler*innen, genau hinzuschauen und jedem Verdacht nachzugehen. Falsch verstandene Kollegialität und Unsicherheit über das eigene Urteil gegenüber möglichen Täter*innen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zu Opfern werden.

Jeder Missbrauchsfall muss aufgedeckt und aufgeklärt werden!

Kinder und Jugendliche sollen bei uns sicher sein!

Wir schützen die uns anvertrauten Schüler*innen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor sexuellen Übergriffen und Gewalt.

Verhaltenskodex für unsere Mitarbeitenden

Unsere Schule soll ein geschützter Ort sein, an dem alle am Schulleben Beteiligten sich sicher fühlen, angstfrei lernen und arbeiten können. Schüler*innen sollen bei uns einen sicheren Lebensraum vorfinden, in dem sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln können.

Alle Lernbegleitungen und alle am Schulleben Beteiligten sind für den Schutz und die Fürsorge unserer Schüler*innen verantwortlich.

Für alle Mitarbeitenden gilt daher:

  • Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, so dass niemand den mir anvertrauten Schüler*innen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.

  • Ich unterstütze alle Schüler*innen dieser Schule bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, achte auf ihre Rechte und ihre Mitwirkung, wertschätze sie und behandle die anvertrauten Informationen sensibel und verantwortungsvoll.

  • Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den Schüler*innen bewusst, gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und nutze Abhängigkeiten nicht aus.

  • Ich werde von mir wahrgenommenes diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat – auch unter Schüler*innen – soweit möglich unterbinden und die vorgesehenen Stellen (Klassenleitung / Schulleitung) in der Schule informieren. Bei grenzverletzendem Verhalten jeglicher Art werde ich soweit möglich Maßnahmen einleiten.

Verantwortung im digitalen Alltag: Unsere Regeln zur Mediennutzung

Um einen transparenten Rahmen für alle am Schulleben Beteiligten zu schaffen, orientiert sich unsere Handyordnung an den aktuellen Vorgaben des Landes NRW. Diese Bestimmungen sind für die Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches auf dem gesamten Schulareal verpflichtend.

1. Grundregel beim Betreten des Geländes

Alle digitalen Endgeräte (Smartwatch, Handy, Tablet, Konsolen…) sind bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten oder stumm zu schalten und in der Tasche.

2. Aufbewahrung des digitalen Geräts

Wenn das Handy nicht benutzt werden darf, befindet es sich immer in einer Tasche. Handynutzung auf der Toilette ist verboten.

  • Konsequenzen:
    • Aussprechen einer Verwarnung

    • Das ausgeschaltete Handy wird durch die Lehrkraft eingezogen und nach Schulschuss wieder ausgehändigt.

    • Bei dreimaligem Verstoß: Abgabe des Handys im Sekretariat für eine Woche (1. bis 6. Unterrichtsstunde), eventuell Klassenkonferenz

    • Die Erziehungsberechtigten werden informiert.

  • Ausnahme für Jahrgang 10 und eventuell 9: mittwochs 13.45 bis 14.30 Uhr (Mittagspause)

  • Für die 10. Klasse sind noch andere Ausnahmen möglich (zum Beispiel Nutzung in den Pausen drinnen, in den Frühstückspausen). Hierfür sind individuelle Absprachen im Jahrgang und mit der Schulleitung nötig.

3. Schutz der Persönlichkeitsrechte

Die Persönlichkeitsrechte von allen Schüler*innen und vom Schul-Personal sind zu schützen, daher dürfen keine Ton-, Bild- oder Video-Aufnahmen während der Schulzeit angefertigt werden.
Ausnahmen gelten, wenn das aufgezeichnete Medienmaterial im Schulunterricht eingesetzt werden soll. Die vorherige Zustimmung einer Lehrkraft ist erforderlich.

  • Konsequenzen:
    • Das ausgeschaltete Handy wird von einer Lehrkraft eingezogen und an die Schulleitung weitergegeben.

    • Die Erziehungsberechtigten werden informiert.

    • Das Schulpersonal entscheidet über das Hinzurufen der Polizei.

    • Es erfolgt eine Teilkonferenz.

4. Verbot jugendgefährdender Inhalte

Die Schüler*innen verpflichten sich, keine jugendgefährdenden (zum Beispiel Gewalt, Pornografie, Hass, Mobbing) Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.

  • Konsequenzen:
    • Das ausgeschaltete Handy wird von einer Lehrkraft eingezogen und an die Schulleitung weitergegeben.

    • Die Erziehungsberechtigten werden informiert.

    • Das Schulpersonal entscheidet über das Hinzurufen der Polizei und anderer Behörden (Jugendamt).

    • Es erfolgt eine Teilkonferenz.

5. Haftungsausschluss bei Geräteabgabe

Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.